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Keine Auslieferung europäischer Rechencenter-Daten an die USA

19. September 2016

Vieles spricht dafür, die Unternehmens-IT nicht mehr im eigenen Serverraum zu betreiben sondern an einen externen Anbieter auszulagern. Investitionen in die lokale Infrastruktur erübrigen sich, die Sicherheitsvorkehrungen sind in der Regel deutlich höher und der Dienstleistungsgrad ist frei wählbar.

ABER: wie zuverlässig sind Ihre Daten beispielsweise vor ausländischen staatlichen Zugriffen – Stichwort Bankgeheimnis – geschützt?

Wenn Sie mit einem Schweizer Rechenzentrum zusammenarbeiten gilt uneingeschränkt das Schweizer Recht. Die Frage stellt sich aber, wenn Sie beispielsweise Microsoft Cloud Services nutzen. Nun hat Microsoft einen wichtigen Prozess gegen die US-Regierung gewonnen: Microsoft muss Kundendaten aus einem irischen Rechenzentrum NICHT an die USA ausliefern – das haben die Richter des Second Circuit Court of Appeals am 15.7.2016 in New York entschieden.

Das Urteil ist ein Meilenstein für den Datenschutz. Es legt fest, dass die Privatsphäre von Individuen und Unternehmen durch die Gesetze ihres Heimatlandes geschützt sind.

Das ist beruhigend und ein Argument mehr, die Vorteile von Office 365 und Microsoft Cloud Services zu nutzen.

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Daniella Schori, Marketing